Blauzungenkrankheit
Update: Nach BTV 3 nun Blauzungenvirus Serotyp 12!
Nach der Durchseuchung mit BTV 3 wurde Anfang Oktober in den Niederlanden ein neuer Serotyp des Blauzungenvirus festgestellt: BTV 12. Das FLI rechnet mit einer Ausbreitung.
BTV 12 – neuer Serotyp verbreitet sich in den Niederlanden
Am 11.10.2024 wurde von den niederländischen Behörden mitgeteilt, dass ein neuer Stamm des Blauzungenvirus vom Serotyp 12 (BTV-12) in den Niederlanden nachgewiesen wurde. Die ersten bestätigten Fälle traten bei drei Tieren in zwei Betrieben im Zentrum des Landes auf. Ein Schafbock, der zweimal gegen BTV-3 geimpft war und dennoch schwere klinische Symptome der Blauzungenkrankheit aufwies und verstarb, wurde am 3. Oktober als Verdachtsfall gemeldet. In einem 5 km entfernten Milchkuhbetrieb wurden daraufhin eine Kuh und ihr Kalb untersucht und ebenfalls positiv auf BTV-12 getestet.
Es ist - wie bei BTV-3 – wieder von einem Neueintrag unbekannten Ursprungs auszugehen. Eine weitere Verbreitung auch dieses Serotyps ist nicht auszuschließen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) beobachtet die weitere Entwicklung. Das Nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit (NRL BTV) des FLI bereitet die Diagnostik zum Nachweis von BTV-12 vor. Quelle und Originalbeitrag: FLI
Die StIKo Vet wiederholt dringliche Empfehlung zur Impfung
Die StIKo Vet empfiehlt mit großer Dringlichkeit, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen!
Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf. Mit der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) ist die Anwendung von drei Inaktivatimpfstoffen mit einer BTV-3 Komponente zum Schutz empfänglicher Tiere gestattet.
Weiterhin besteht nach wie vor das Risiko eines Eintrages anderer BTV-Serotypen nach Deutschland. So gibt es derzeit in Frankreich ein aktives BTV-8 Geschehen, das jüngst einen ersten Betrieb in der Schweiz erreicht hat. Die Aufrechterhaltung des Impfgürtels im Südwesten der Bundesrepublik mindestens gegen BTV-8 wird daher befürwortet.
Aktuelle, bestätigte Fälle von BTV-3 in Deutschland
Neben den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Deutschland sind mittlerweile auch Frankreich, Dänemark, Schweden, Norwegen, die Schweiz und Österreich betroffen.
Insgesamt wurden seit dem ersten bestätigten BTV 3-Fall in Deutschland (12. Oktober 2023 in NRW) 8.785 Fälle amtlich festgestellt. Davon allein 5.648 im August 2024 (Stand: 16.09.2024).
Seit dem 14.08.2024 ist ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit Typ 3 in Bayern amtlich bestätigt.
Am 12.08.2024 wurde der erste Fall der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) in Brandenburg amtlich festgestellt.
Am 10.08.2024 verliert Thüringen durch den ersten bestätigten BTV 3-Fall den frei-Status.
Am 08. 08.2024 wurde in Schleswig-Holstein erstmalig das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen.
Am 08.08.2024 wurde der erste Fall in Baden-Württemberg bestätigt. Das Land ist nun ebenfalls für mindestens zwei Jahre als BTV-Restriktionsgebiet eingestuft. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit.
Am 07.08.2024 wurde ein erster BTV-3 in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Die Tierseuchenkasse von MV unterstützt diese Impfung durch Zahlung einer Beihilfe.
Am 07.07.2024 ist die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) in einer Rinderhaltung in Sachsen-Anhalt amtlich festgestellt worden.
Am 05.07.2024 wurde nun ein Verdachtsfall in Hessen bestätigt, das Bundesland verliert den BTV-Freiheitsstatus. Damit einhergehen unmittelbare Handelseinschränkungen für die hessische Tierhaltung.
Am 08.05.2024 wurde nun auch im Eifelkreis Bitburg-Prüm bei einer Kuh die Blauzungenkrankheit, verursacht vom Serotyp 3, festgestellt. Somit sind auch in Rheinland-Pfalz die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit“ nicht mehr gegeben und das Bundesland gilt nicht länger als BTV-frei. Es gelten bestimmte Regelungen für das Verbringen von empfänglichen Tierarten innerhalb nicht- BTV- freier und BTV-freier Bundesländer und Mitgliedsstaaten bzw. Zonen in anderen Mitgliedsstaaten.
Ende Oktober 2023 wurde in Niedersachsen der erste BTV-3-Fall bei einem Rind in einem Mutterkuhbetrieb bestätigt. Am 25.10.2023 wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) in einem Schafbestand in Niedersachsen, amtlich festgestellt. Damit hat Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen (amtliche Feststellung BTV-3 in NRW am 12.10.2023) den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren.
Bereits seit Anfang September 2023 bestätigen sich in den Niederlanden laufend Fälle des neuen Blauzungenvirus-Typs.
Die Ausbreitung bzw. Bestätigung weiterer Fälle in Deutschland schreitet seit Beginn des Sommerhalbjahres fort – das Virus wird schließlich über blutsaugende Gnitzen (Stechmücken) verbreitet. Bei kühleren Temperaturen wird von einer geringeren Aktivität der Gnitzen ausgegangen und damit von einer verlangsamten Ausbreitung.
Hinweis: Derzeit stehen in Deutschland für Impfungen gegen den BTV Serotyp 3 drei Impfstoffe mit einer Notfallzulassung zur Verfügung. Mehr Informationen dazu hier.
Tiertransport – keine gesonderten Bedingungen innerhalb Deutschlands mehr erforderlich
Hinweis alte Regelungen, bevor deutschlandweite Ausbreitung von BTV3: Durch das neue Ausbruchsgeschehen von BTV wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, z. B. Sperma oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Verbringungen in und aus BTV-3-freien Bundesländern können unter bestimmten Bedingungen weiterhin erfolgen.
Innerhalb der BTV-Restriktionszonen ist der Transport von Zucht- und Nutztieren sowie Tieren zur unmittelbaren Schlachtung ohne besondere BTV-3-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich.
Der Handel innerhalb von Deutschland von Zucht- und Nutz- und Schlachttieren aus den Restriktionszonen in freie Gebiete können unter den folgenden Bedingungen erfolgen:
Die Verbringung von Schlachttieren in BTV-freie Gebiete zur sofortigen Schlachtung ist unter folgenden Bedingungen möglich,
- Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten sind bzw. kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion und keine nicht abgeklärte Klinik, die auf eine BTV-Infektion hinweist, festgestellt wurde.
- Die Tiere werden direkt von der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet und
- der Unternehmer des Herkunftsbetriebs hat den Unternehmer des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.
Für den Handel mit Zucht- und Nutztieren aus nicht-BTV-3-freien in BTV-freie Gebiete sind erforderlich:
- Die Tiere wurden mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt und
- die Tiere wurden während dieses Zeitraums einem PCR-Test mit negativem Ergebnis unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die mindestens 14 Tage nach dem Zeitpunkt des Schutzes vor Vektorangriffen entnommen wurden.
Tiere aus den ebenfalls BTV-3-positiven Nachbarländern Niederlande und Belgien dürfen ohne BTV-3 Untersuchung in die Restriktionszonen transportiert werden.
Keine besonderen Verbringungsvorgaben mehr für die Niederlande und Belgien
Update 01.11.2023: Für den Transport von Tieren aus NRW und Niedersachsen in die Niederlande und nach Belgien gibt es keine besonderen Verbringungsvorgaben mehr!
Für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren sind grundsätzlich die Bestimmungen der DelVO (EU) 2020/688 einschlägig und zu beachten.
EU-Mitgliedstaaten können von den regulären Verbringungsregelungen der Absätze 1 bis 3 Ausnahmen zulassen. Diese Ausnahmen sind der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten bekannt zu machen. Die Ausnahmen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten finden sich auf der Internetseite der EU https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements unter der Rubrik „Movements within the EU.“
Hier lautet die aktuelle Ausnahmegenehmigung der Niederlande (27.10.2023) wie folgt:
„Die Niederlande akzeptieren Kälber unter 90 Tagen, die aus nicht BTV-freien Gebieten stammen, unter folgenden Voraussetzungen:
1. Die Tiere wurden mindestens 14 Tage vor der Verbringung mit einem Insektizid oder Repellent zum Schutz vor Vektoren behandelt.
2. Sie wurden in diesem Zeitraum einem PCR-Test mit negativem Ergebnis unterzogen, der anhand von Proben durchgeführt wurde, die mindestens 14 Tage nach dem Datum des Vektorschutzes entnommen wurden.
Gemäß Anhang V Teil II, Abschnitt 1, Nummer 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 gelten keine Bedingungen für Rinder (…) hinsichtlich BTV, Serotyp 3.“
SPRICH: Hinsichtlich des in NRW und Niedersachsen aktuellen BTV-Geschehens Typ 3, dürfen Rinder unter 90 Tage Alter ohne PCR-Test und Vektorenschutz aus NRW und Niedersachsen in die Niederlande transportiert werden.
Der Transport nach Belgien ist ebenfalls ohne gesonderte Bedingungen möglich.
Stand Oktober 2023: Noch kein Impfstoff und keine allgemeine Bekämpfungsstrategie
Zur Frage nach einer Impfstoff-Entwicklung und möglicher Bekämpfungsstrategien erklärt Prof. Dr. Martin Beer, Leiter des Instituts für Virusdiagnostik am FLI:
Bisher gibt es keinen Impfstoff für den BTV-Serotyp 3“
„Bisher gibt es keinen Impfstoff für den BTV-Serotyp 3. Ob es im Jahr 2024 einen passenden Impfstoff geben wird, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen. Eine verpflichtende Impfung wird es höchstwahrscheinlich nicht geben. Die Impfung würde auf freiwilliger Basis erfolgen. Ob es dann finanzielle Unterstützungen gibt und falls ja in welchem Umfang, können wir derzeit nicht sagen. Impfstoff-Firmen wurden kontaktiert und es wurde der deutliche Bedarf an der zeitnahen Verfügbarkeit eines BTV-3-Impfstoffs artikuliert. Die Bedingungen zur Einschränkung einer weiteren Ausbreitung klären derzeit Bund und Länder.“
Eine verpflichtende Impfung ist unwahrscheinlich.“
Zur Frage, ob das Blauzungenvirus Serotyp 3 aggressiver ist als vorherige Varianten, erklärt Prof. Dr. Beer:
„Es gibt Hinweise aus dem Nationalen Referenzlabor in den Niederlanden, dass es insbesondere bei Schafen zu schweren Erkrankungen kommen kann, unter Umständen häufiger als es beim BTV-8-Ausbruch 2006 bis 2008 zu beobachten war. Allerdings fehlen uns bisher publizierte Daten oder eigene Beobachtungen. Das infizierte Schaf des ersten deutschen Ausbruchs war klinisch erkrankt, hat sich aber wieder erholt. Wir rechnen mit weiteren Ausbrüchen, insbesondere in NRW und Niedersachsen.“
Blauzungenkrankheit: Meldepflicht und Symptome
Die Blauzungenkrankheit unter liegt der Meldepflicht. Bei Verdacht ist die zuständige Behörde – das Veterinäramt – zu kontaktieren.
Symptomatik: Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) übertragen und führt bei Wiederkäuern zu akuten Verläufen mit Fressunlust, Apathie, hohem Fieber, Speichelfluss, Schwellung des Kopfes, der Zunge und der Lippen, Entzündungen am Kronsaum der Klauen mit Lahmheit und geröteten Schleimhäuten, Einbruch der Milchleistung.
Bei laktierenden Kühen stehe im aktuellen Geschehen der über Gnitzen übertragenden Infektionskrankheit ein massiver Milchverlust im Vordergrund der Symptome, schwere Krankheitsverläufe wie beim Schaf treten selten auf.
Bei schweren Verläufen können Tiere versterben, in den Niederlanden werden derzeit bei Infektionen mit BTV 3 (Oktober 2023) bei infizierten Schafen bis zu 25 Prozent Verluste verzeichnet.
Quelle: FLI
Offizielle Meldungen zum Geschehen beim FLI und Ministerium NRW
Quellen: u.a. FLI, LANUV, LAVES, Ministerien NRW und Niedersachsen, EU Kommission
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