Bodennahe Gülleausbringung

„Langfristig ist die streifenförmige Gülleausbringung ökonomischer“

Im Süden darf man Gülle bis zu 4,6 % TS weiterhin mit dem Breitverteiler ausbringen. Doch nimmt das wirklich den Druck zu investieren raus? Das fragten wir Jörg Messner, LAZBW Aulendorf.

Mitte September haben die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg entschieden, dass für die Gülleausbringung auch künftig der Breitverteiler zulässig ist – sofern die Gülle einen Trockensubstanzgehalt (TS-Gehalt) von 4,6 % nicht überschreitet. Bisher war hierfür ein TS-Gehalt von maximal 2 % erlaubt. Alles was darüber hinausgeht, muss ab dem 1. Februar 2025 entweder streifenförmig ausgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden.

Jörg Messner

Fachbereich Grünland und...

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