Emissionsrichtlinie: 350 statt 150 GV

Die Mehrheit der EU-Umweltminister hat sich für 350 Großvieheinheiten als neuen Schwellenwert für die Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) ausgesprochen. Mit diesem Kompromiss, den die schwedische Ratspräsidentschaft jetzt eingebracht hat, ist offenbar auch die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke einverstanden.
Zuvor hatte die EU-Kommission im vergangenen April in ihrem Richtlinienentwurf 150 GV als neuen Schwellenwert vorgeschlagen und dafür viel Kritik geerntet.
Nicht ganz klar ist bisher offenbar, welcher GV-Berechnungsschlüssel für die jeweilige Tierart zur Anwendung kommt. Bei Schweinen z.B. würde der deutsche Berechnungsschlüssel der KTBL 2695 Mastschweine ohne emissionsrechtliche Genehmigung erlauben, der Eurostat-Schlüssel dagegen 1166.
Bei Milchvieh setzt der Berechnungsschlüssel von Eurostat eine Milchkuh mit 1,0 GV gleich. Das KTBL dagegen arbeitet mit einem Berechnungsschlüssel, der bei 1,2 GV liegt. Das heißt, dass danach nur bis zu 291 Milchkühe ohne eine emissionsrechtliche Genehmigung gehalten werden dürften.
Die Mitgliedsstaaten einigten sich in ihrem Kompromisstext offenbar auch darauf, dass die Aufzucht von Rindern und Schweinen in extensiver Haltung von der IED ausgenommen würden. Begründet wurde das mit deren positivem Beitrag zur Landschaftspflege, zur Verhütung von Waldbränden und zum Schutz der biologischen Vielfalt.
Quelle: AgE