Jetzt auf BVD untersuchen!

Untersuchen Sie schon jetzt Ihren Rinderbestand auf BVD, auch wenn die bundesweite BVD-Sanierung erst ab 1.1.2011 gilt! Dann nämlich dürfen nur noch „BVD-unverdächtige Rinder“ oder Rinder aus „BVD-unverdächtigen Beständen“ gehandelt werden. Beginnen Sie zu spät mit der BVD-Untersuchung müssen Sie Handelsbarrieren befürchten.

Einige Bundesländer haben bereits freiwillige Bekämpfungskampagnen gestartet. Welche Kosten von den örtlichen Tierseuchenkassen oder dem Bundesland übernommen werden, ersehen Sie hier:
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
schrbvd.png

(Bildquelle: Elite Magazin)

Ab Januar 2011 sind Sie verpflichtet, alle Rinder bis zum 6. Lebensmonat untersuchen zu lassen! Finden sich dabei Dauerausscheider (=PI-Tiere), müssen diese umgehend gemerzt werden. Ausgenommen sind Tiere, die ausschließlich im eigenen Stall gemästet oder unmittelbar in andere Länder exportiert werden.
Als Diagnostikmethode bieten sich Blutproben oder Ohrstanzproben an. Negativ getestete Tiere erhalten den lebenslangen Status „unverdächtiges Rind“ (=virusfrei). Dieser Status ist auch auf das Muttertier übertragbar, da dieses kein PI-Tier sein kann. Somit kann relativ schnell für viele ältere Tiere der BVD-Status ermittelt werden. Wenn alle Tiere eines Bestandes den Status „unverdächtig“ erreicht haben und über einen Zeitraum von 12 Monaten die nachgeborenen Kälber ebenfalls negativ getestet wurden, erhält der Betrieb den Status „unverdächtiger Bestand“. Allerdings ist ein solcher Status frühestens nach zwei Jahren möglich, wenn Sie ausschließlich Ihre Kälber untersuchen lassen. Daher wird von vielen Bundesländern die gesamte Bestandsuntersuchung als Einstieg empfohlen – trotzt zunächst scheinbar höherer Kosten. So ist der Status „unverdächtiger Bestand“ bereits innerhalb eines Jahres erreichbar.
Die Impfung zur BVD-Bekämpfung bietet sich an, solange der Großteil der PI-Tiere in Deutschland noch nicht gemerzt ist. Denn in antikörperfreien Beständen kann durch Tierkontakte, Zukäufe oder Weidegang das BVD-Virus schnell zurückkehren. Der Status „unverdächtiger Bestand“ wird durch die Impfung nicht beeinflusst.
So funktionieren die Ohrstanzmarken:
bvdohrmarken2.jpg

(Bildquelle: Elite Magazin)

bvdohrmarken3.jpg

(Bildquelle: Elite Magazin)

 
bvdohrmarken4.jpg

(Bildquelle: Elite Magazin)

bvdohrmarken5.jpg

(Bildquelle: Elite Magazin)

bvdohrmarken6.jpg

(Bildquelle: Elite Magazin)