BVD-Sanierung: Das sollten Sie wissen!

Obwohl nur 1 bis 2 % der Rinder in Deustchland permanent das BVD-Virus ausscheiden (PI-Tiere), sorgt BVD für große wirtschaftliche Einbußen. Deshalb tritt auch am 1. Januar 2011 eine bundesweite BVD-Verordnung in Kraft. Die am häufigsten gestellten Fragen zur BVD-Diagnose und Bekämpfung hat die Elite-Redaktion für Sie zusammengestellt:

Können sich Rinder und Kühe auf der Weide infizieren?

Ja, denn der BVD-Virus gehört zu den Pest-Viren und ist somit extrem schnell übertragbar. Direkte Kontakte mit Tieren anderer Herden sollten unbedingt vermieden werden. Denken Sie über doppelte Weidezäune nach. Riskant ist auch das Ausbringen von Gülle anderer Betriebe auf den eigenen Flächen. In Zukunft gilt auch für Rinderbetriebe strengste Hygieneeinhaltung: Vorbild Schweinebetriebe!!!

Soll ich gegen BVD impfen?

Ja – zumindest noch in den kommenden Jahren, solange das BVD-Virus noch sein Unwesen treibt. Rinder und Kühe eines freien Bestandes haben keinerlei Antikörper, sie sind somit hochgradig gefährdet, sich mit dem BVD-Virus anzustecken. Deshalb bietet ein BVD-freier Bestand derzeit auch keine Vorteile!

Sollten Zukaufrinder geimpft werden?

Zukauftiere sollten in jedem Fall vor dem Einstallen auf BVD untersucht werden. Sind sie frei vom Antigen, sollten sie vor der ersten Belegung geimpft werden.

1x impfen, immer impfen?

Ja, denn nur durch einen regelmäßigen Impfschutz lässt sich der eigene Bestand derzeit umfassend schützen. Anders sieht es aus, wenn der BVD-Virus nicht mehr in Deutschland bzw. den angrenzenden Ländern anzutreffen ist.

Wie schnell kann der Status unverdächtiger Bestand erreicht werden?

Wenn Sie ausschließlich Ihre Kälber untersuchen lassen, nach zwei Jahren: Negativ getestete Tiere erhalten den lebenslangen Status „unverdächtiges Rind“ (virusfrei). Dieser Status ist auch auf das Muttertier übertragbar, da dieses kein PI-Tier sein kann. Somit kann relativ schnell für viele ältere Tiere der BVD-Status ermittelt werden. Wenn alle Tiere eines Bestandes den Status „unverdächtig“ erreicht haben und über einen Zeitraum von 12 Monaten die nachgeborenen Kälber ebenfalls negativ getestet wurden, erhält der Betrieb den Status „unverdächtiger Bestand“.
Wird hingegen gleich der gesamte Bestand untersucht, so ist der Status „unverdächtiger Bestand“ bereits innerhalb eines Jahres erreichbar. Daher wird von vielen Bundesländern die gesamte Bestandsuntersuchung als Einstieg empfohlen – trotzt zunächst scheinbar höherer Kosten.
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(Bildquelle: Elite Magazin)

Ist jedes Tier, das BVD-Antigen (Virus) in sich trägt, ein Dauerauscheider?

Nein, Dauerausscheider sind nur die Tiere, die sich im ersten Drittel der Trächtigkeit mit dem BVD-Virus infizieren. Embryonen bzw. Feten können in dieser Zeit noch über den Mutterleib infiziert werden. Diese Rinder erlangen eine spezifische Immuntoleranz, sie mutieren zum Dauerausscheider. Allerdings können Rinder, die das BVD-Virus in sich tragen (aber selbst nicht ausscheiden), während der akuten Krankheitsphase kurzzeitig das Virus ausscheiden und so trächtige Tiere mit dem Virus anstecken.

Wie erfolgt die BVD-Untersuchung?

Am einfachsten ist der Nachweis über eine Gewebeprobe. Diese fällt beim Einziehen neuen Ohrmarken bei einem neugeborenen Kalb automatisch an. Alternativ kann dem Tier eine Blutprobe entnommen und anschließend in einem Labor untersucht werden. Wichtig: Die Blutprobe darf erst nach Ablauf der ersten 60 Lebenstage gezogen werden, da die Kälber theoretisch mit der Biestmilch auch Antikörper der Kuh aufnehmen können. Nach 60 Tagen sind diese nicht mehr vorhanden. Erst dann ist die Probe sicher.

Wann und wie kann eine Gewebeprobe bei Kälbern entnommen werden?

Unabhängig davon, ob das Kalb bereits Biestmilch bekommen hat, können diese (im Gegensatz zu einer Blutprobe) unverzüglich eingezogen werden. Die Gewebeprobe sollte am 3. Lebenstag versandt werden, dann kommt der Status des Kalbes automatisch auf das Stammdatenblatt. Je schneller die Probe eingeschickt wird, umso eher kann mit dem Kalb gehandelt werden. Eine Laboruntersuchung inkl. Eintrag in HIT dauert normalerweise ca. eine Woche.

Wie wird die Gewebeprobe versendet?

Unbedingt darauf achten, dass zu den verwendeten Ohrmarken der passende Untersuchungsantrag beigelegt wird. Auf diesem stehen schon die Betriebs- und Ohrmarkennummer. Es muss nur noch das Geburts- und Probenahmedatum eingetragen und der Antrag unterschrieben werden. Die Schrift muss zudem maschinell lesbar sein! Dann die Ohrstanzprobe einfach mit dem ausgefüllten Untersuchungsantrag in den dafür vorgesehenen Umschlag stecken und an das jeweilige Diagnosezentrum schicken. Nur bei einem positiven Ergebnis bekommt man eine schriftliche Benachrichtigung.

Was tun, wenn ein Tier positiv getestet wird?

Falls ein Tier positiv getestet wird, muss eine Nachuntersuchung erfolgen, um abzuklären, ob das Tier nur vorübergehend am Virus erkrankt ist, oder ob es sich um ein dauerhaft infiziertes Tier (Dauerausscheider, PI-Tier) handelt. Diese Nachuntersuchung darf frühestens 22 Tage nach der ersten Probenentnahme erfolgen. Bestätigt sich der positive Befund, muss das Tier gemerzt werden. Tiere, die kein zweites Mal beprobt werden, gelten automatisch als PI-Tiere (Ausscheider).

Müssen Tiere, die als unverdächtig eingestuft werden, noch ein zweites Mal beprobt werden?

Nein, der Status gilt ein Leben lang. Dieser Status ist auch auf das Muttertier übertragbar, da dieses kein PI-Tier sein kann.

Wo kann ich mich informieren, ob ein Tier BVD-unverdächtig ist?

Die Ergebnisse der Untersuchung auf BVD-Antigen werden in die HIT-Datenbank eingestellt. Dort kann das Ergebnis eingesehen werden. Ein HIT-Ausdruck kann als BVD-Bescheinigung verwendet werden. Das Kreisveterinäramt stellt keine Nachweise aus.

Soll ich heute noch bei einem freiwillige BVD-Sanierungsprogramm mitmachen?

Ab Januar 2011 bin ich sowieso verpflichtet, alle Rinder bis zum 6. Lebensmonat untersuchen zu lassen! Ist es sinnvoll, jetzt noch mit einem Sanierungsprogramm zu beginnen? Ja, denn jetzt können Sie noch von finanziellen Beihilfen profitieren (in den einzelnen Ländern unterschiedlich! Siehe auch: Jetzt auf BVD untersuchen)

Was ändert sich mit der Einführung des Bundesprogramms zur BVD-Bekämpfung?

Mit Inkraftteren der BVD-Bundessanierung im Januar 2011 sind Sie verpflichtet, alle Rinder bis zum 6. Lebensmonat untersuchen zu lassen! Ausnahmen gelten nur für Exporttiere oder Masttiere, die ausschließlich im eigenen Bestand ausgemästet werden. Finden sich dabei Dauerausscheider (PI-Tiere), müssen diese umgehend, innerhalb von sieben Tagen, gemerzt werden. Ausgenommen sind Tiere, die ausschließlich im eigenen Stall gemästet oder unmittelbar in andere Länder exportiert werden. Ein uneingeschränkter Viehhandel wird künftig nur noch für BVD-unverdächtige Betriebe möglich sein!