Zur besseren Beurteilung der Grobfutterqualität hat das Futtermittellabor in Lichtenwalde einen Grobfutter-Qualitäts-Index entwickelt.
Bei der Qualitätsbewertung von Silagen kommt meist ein Punktesystem zur Anwendung, mit dessen Hilfe die Qualität des Gärfutters in Abhängigkeit von seinem Gehalt an Nährstoffen, den Gärprodukten Butter- und...
Zur besseren Beurteilung der Grobfutterqualität hat das Futtermittellabor in Lichtenwalde einen Grobfutter-Qualitäts-Index entwickelt.
Bei der Qualitätsbewertung von Silagen kommt meist ein Punktesystem zur Anwendung, mit dessen Hilfe die Qualität des Gärfutters in Abhängigkeit von seinem Gehalt an Nährstoffen, den Gärprodukten Butter- und Essigsäure sowie dem erzielten pH-Wert dargestellt wird (DLG-Schlüssel). Das Futtermittellabor im sächsischen Lichtenwalde hat kürzlich das bisherige Verfahren zur Qualitätsbewertung von Silagen durch einen Grobfutter-Qualitäts-Index ergänzt. Dieser liefert neben Aussagen zum Nährstoffgehalt auch noch weitere Informationen zur Futtermittelhygiene. Unter anderem werden damit diese Ziele verfolgt:
- Eine umfassende Bewertung der Silage hinsichtlich ihrer Eignung, bezogen auf den Einsatzzweck;
- einen möglichst weiten Handlungsspielraum bei der Rationsgestaltung sicherstellen;
- verhindern, dass die Tiergesundheit z.B. durch Hefen und Schimmelpilze beeinträchtigt wird.
- Eine umfassende Bewertung der Silage hinsichtlich ihrer Eignung, bezogen auf den Einsatzzweck;
- einen möglichst weiten Handlungsspielraum bei der Rationsgestaltung sicherstellen;
- verhindern, dass die Tiergesundheit z.B. durch Hefen und Schimmelpilze beeinträchtigt wird.
Nicht berücksichtigt wird in der Berechnung des Index die Herkunft des Futteraufwuchses (Ackergras bzw. Dauergrünland) oder das Bewirtschaftungsverfahren (intensiv oder extensiv). Es zählt allein der Einsatzzweck der Silagen!
Der Qualitäts-Index wird auf dem Analyse-Attest gesondert ausgewiesen. Es erfolgt regelmäßig eine Auswertung aller Proben. Damit können die eigenen betrieblichen Ergebnisse immer mit aktuellen Werten verglichen werden. Durch die regelmäßige Auswertung aller Proben kann ein Milcherzeuger sich auch mit anderen Betrieben vergleichen und den Index als Benchmarking verwenden.
Bewertungsverfahren
Die Skala des Index ist nach oben offen, d.h. qualitativ sehr hochwertige Silagen oder Heu können durchaus auch mehr als 100 Punkte erreichen. Die erreichte Punktzahl wird wie folgt bewertet:
- 100 Punkte:exzellent
- 90 – 100 Punkte:sehr gut
- 80 – 89 Punkte:gut
- 65 – 79 Punkte:verbesserungswürdig
- 50 – 64 Punkte:schlecht
- 50 Punkte:sehr schlecht
- 100 Punkte:exzellent
- 90 – 100 Punkte:sehr gut
- 80 – 89 Punkte:gut
- 65 – 79 Punkte:verbesserungswürdig
- 50 – 64 Punkte:schlecht
- 50 Punkte:sehr schlecht
Bei dem Bewertungsschema stehen die hygienischen Parameter im Vordergrund, da diese die Einsatzwürdigkeit entscheidend beeinflussen. Deshalb erfolgt neben der Vollanalyse auch immer eine Untersuchung auf Hefen und Schimmelpilze.
Der Konserviererfolg wird in Anlehnung an den Gärschlüssel der DLG auf Basis des pH-Wertes, der Trockensubstanz und der sensorischen Einschätzung der Buttersäure und Essigsäure berechnet. Korrekter wäre natürlich die analytische Bestimmung der Säuren (Mehrkosten von ca. 25 bis 30 €/Probe). Auf Wunsch werden die Gärsäuren analysiert und es wird auf diese Analyseergebnisse zurückgegriffen.
Grassilagen
Grassilagen für laktierende Milchkühe (unabhängig vom Aufwuchs) sollten 6,4 bis 6,8 MJ NEL/kg Trockenmasse (TM) enthalten. Für jede 0,1 MJ NEL mehr oder weniger werden zwei Punkte in Abzug gebracht (Übersicht 1). Der Rohproteingehalt sollte sich bei 150 bis 180 g/kg TM einpendeln. Pro Gramm Rohprotein mehr oder weniger erfolgt ein Abzug um 0,3 Punkte. Weitere Korrekturen erfolgen bei Zucker (-5 Punkte bei 120 g), bei Rohasche (für jedes zusätzliches Gramm Rohasche über 100 g/kg TM werden 0,6 Punkte abgezogen).
Die mikrobiologische Qualität wird in vier Qualitätsstufen ausgegeben (wird auf Basis der VDLUFA- Methode zur Beurteilung von Futtermitteln bestimmt). Ab der Stufe II erfolgt ein Abzug (max. 40 Punkte in Stufe IV). Gleiches gilt für den Konserviererfolg (Abzüge ab Note 2) und bei Ammoniak (Zielwert: 10% NH3-N). Unterschreitet die NH3-Konzentration einen Wert von 8%, erfolgt ein Zuschlag von 2,5 Punkten je 1,0% weniger NH3.
Bei Hefen gilt ein Zielwert von max. 200.000 KbE/g. Für jede 100.000 KbE/g darüber hinaus wird ein Punkt abgezogen (Abzug von max. 30 Punkten). Für jede 10.000 KbE/g unterhalb des Zielwertes (200.000 KbE/g) wird hingegen ein Punkt hinzugezählt.
Wie aus Übersicht 2 ersichtlich, können Grassilagen bei Einhaltung aller Zielwerte durchaus auch eine Punktzahl 100 erreichen. Dies wird angestrebt, um das Bewusstsein für eine hohe hygienische und hohe Rohprotein-Qualität zu schärfen.
Silage 1 erreicht 107,5 Punkte dank geringer Hefen- (150.000 KbE/g) und Ammoniakgehalte (7%). Bei Silage 2 führen hingegen ein erhöhter Rohasche-Wert sowie eine höhere NH3 (11%, überhöhter Aminosäureabbau) und Hefe-Konzentrationen (700.000 KbE) zu einem deutlichen Punktabzug (-21 Punkte), sodass sich am Ende nur 79 Punkte (verbesserungswürdig) ergeben. Die Hefen begünstigen sowohl den Verderb unter Lufteinfluss (Nacherwärmung) als auch für Probleme der Futteraufnahme und Tiergesundheit.
Grassilagen der Klasse 2 (Fütterung von Jungrindern und Trockenstehern) unterscheiden sich hinsichtlich den Zielwerten im Nährstoffgehalt (Energie und Rohprotein sind etwas geringer angesetzt), da in der Aufzucht- und Trockenperiode energie- und proteinreiche Silagen unnötig sind, sich sogar kontraproduktiv auswirken können. Die Anforderungen an die hygienische Qualität (Rohasche, mikrobiol. Qualität, Konserviererfolg, Hefen) der Silagen der Klasse 2 entsprechen denen der Grassilagen der Klasse 1.
Maissilagen
Wie aus der Übersicht 3 deutlich wird, werden zur Beurteilung der Maissilage teilweise andere Qualitätsparameter herangezogen. Zu nennen sind hier die Häckselqualität (nicht die Häcksellänge!) und der Anteil an nicht ausreichend angeschlagenen Körnern! Die Bestimmung der Häckselqualität ist eine sensorische Einschätzung, sie erfolgt nach dem Schema:
- sehr gut: gleichmäßige Struktur, keine Spindelscheiben, keine Lieschen und Stängelteile (2 cm);
- gut: gleichmäßige Struktur, keine Spindelscheiben, vereinzelt Lieschen und Stängelteile (2 cm);
- mäßig: ungleichmäßige Struktur, vereinzelt Spindelscheiben, erhöhter Anteil an Lieschen/Stängeln;
- schlecht: ungleichmäßige Struktur, verstärkt Spindelscheiben, hoher Anteil an Lieschen/Stängelteilen;
- sehr schlecht: ungleichmäßige Struktur, hoher Anteil an Spindelscheiben, Lieschen und Stängelteilen. Es wird nicht die Häcksellänge beurteilt, d.h. dass auch Shredlage bei der Häckselqualität die Note 1 oder 2 erhalten kann.
- sehr gut: gleichmäßige Struktur, keine Spindelscheiben, keine Lieschen und Stängelteile (2 cm);
- gut: gleichmäßige Struktur, keine Spindelscheiben, vereinzelt Lieschen und Stängelteile (2 cm);
- mäßig: ungleichmäßige Struktur, vereinzelt Spindelscheiben, erhöhter Anteil an Lieschen/Stängeln;
- schlecht: ungleichmäßige Struktur, verstärkt Spindelscheiben, hoher Anteil an Lieschen/Stängelteilen;
- sehr schlecht: ungleichmäßige Struktur, hoher Anteil an Spindelscheiben, Lieschen und Stängelteilen. Es wird nicht die Häcksellänge beurteilt, d.h. dass auch Shredlage bei der Häckselqualität die Note 1 oder 2 erhalten kann.
Beim Energiegehalt gilt ein Zielwert von 6,5 bis 7,0 MJ NEL/kg; für jede 0,1 MJ NEL darunter oder darüber werden drei Punkte abgezogen. Beim Rohprotein liegt das Optimum bei 70 bis 100 g/kg TM; für jedes Gramm mehr oder weniger erfolgt ein Abzug von 1,5 Punkten. Im Fall von nicht angeschlagenen Körnern können bis zu 15 Punkte (bei 20% nicht angeschlagenen Körnern) abgezogen werden. Bei der Häckselqualität sind Abschläge von bis zu 36 Punkten möglich (Klasse 5).
Je nach mikrobiologischer Qualitätsklasse ist ein Abzug von maximal 40 Punkten möglich (Stufe IV). Im Fall eines ungenügenden Konserviererfolgs können ebenfalls hohe Abschläge erfolgen. Bei hohen Ammoniak-Werten (NH3) werden bis zu 15 Punkte abgezogen (15% NH3), hingegen werden auch hier bei einem niedrigen NH3-Gehalt (8%) je Prozent weniger NH3 2,5 Punkte addiert. Ebenfalls erfolgt eine Korrektur bei einem Hefegehalt 200.000 KbE/g (pro 100.000 KbE mehr wird ein Punkt, max. 30 Punkte abgezogen; für jede 10.000 KbE weniger wird ein Punkt hinzugezählt).
Wie das Beispiel in Übersicht 4 verdeutlicht, führt insbesondere ein erhöhter Anteil nicht angeschlagener Körner, eine suboptimale Häckselqualität und ein erhöhter Hefegehalt zu einer Abwertung der Silagequalität (siehe Maissilage 2: gesamt 85 Punkte).
Hinweis: Die Zusatzkosten für die Berechnung des Qualitäts-Index belaufen sich auf 29 Euro/Futtermittelprobe. Das Gesamtpaket (inklusive der Basis-analyse) kostet somit 49 Euro pro Probe. -ve-